Schattengeschoss

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Schattengeschoss[Bearbeiten]

Diese "Waffe" verschießt keine separaten Geschosse, sondern Teile der Körpermasse des sie führenden Charakters. Jeder Schuss mit dieser Waffe kostet den Schützen den in Klammern angegeben Wert als Blutschuld oder in Schattenmacht. Sofern nicht anders angegeben ist, muss diese Waffe zusätzlich nicht mehr nachgeladen werden, denn jeder Schuss wird unmittelbar vor dem Abfeuern bezahlt. Der Charakter kann einen Schuss sogar mit seinem letzten LE bezahlen, der Schuss wird dann noch normal ausgeführt.

Quellen[Bearbeiten]

Modelle mit dieser Regel[Bearbeiten]

Amazonen[Bearbeiten]

keine

Bruderschaft[Bearbeiten]

keine

Debonn[Bearbeiten]

keine

Goblins[Bearbeiten]

keine

Imperiale Armada[Bearbeiten]

keine

Kult[Bearbeiten]

keine

Piraten[Bearbeiten]

keine

Schatten[Bearbeiten]

Söldner[Bearbeiten]

keine

Tianyu[Bearbeiten]

keine