Inneres Auge

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Inneres Auge[Bearbeiten]

Eigenschaft

Der Charakter kann sich bei einer Schadensermittlung, an die er als Angreifer oder Verteidiger selbst beteiligt ist, die oberste Schicksalskarte vom Deck zunächst ansehen und dann entweder für die Schadensermittlung verwenden oder unter den Stapel schieben und eine neue ziehen. Er muss den Wert einer unter den Stapel geschobenen Karte nicht offenbaren.

Quellen[Bearbeiten]

Modelle mit dieser Regel[Bearbeiten]

Amazonen[Bearbeiten]

Bruderschaft[Bearbeiten]

keine

Debonn[Bearbeiten]

keine

Goblins[Bearbeiten]

keine

Imperiale Armada[Bearbeiten]

keine

Kult[Bearbeiten]

Piraten[Bearbeiten]

keine

Schatten[Bearbeiten]

Söldner[Bearbeiten]

keine

Tianyu[Bearbeiten]