Inneres Auge
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Inneres Auge[Bearbeiten]
Eigenschaft
Der Charakter kann sich bei einer Schadensermittlung, an die er als Angreifer oder Verteidiger selbst beteiligt ist, die oberste Schicksalskarte vom Deck zunächst ansehen und dann entweder für die Schadensermittlung verwenden oder unter den Stapel schieben und eine neue ziehen. Er muss den Wert einer unter den Stapel geschobenen Karte nicht offenbaren.
Quellen[Bearbeiten]
- FF 040 Tales of Longfall 6 Schatten - Seite 10
Modelle mit dieser Regel[Bearbeiten]
Amazonen[Bearbeiten]
Bruderschaft[Bearbeiten]
keine
Debonn[Bearbeiten]
keine
Goblins[Bearbeiten]
keine
Imperiale Armada[Bearbeiten]
keine
Kult[Bearbeiten]
Piraten[Bearbeiten]
keine
Schatten[Bearbeiten]
Söldner[Bearbeiten]
keine