Inneres Auge
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Inneres Auge
Eigenschaft Der Charakter kann sich bei einer Schadensermittlung, an die er als Angreifer oder Verteidiger selbst beteiligt ist, die oberste Schicksalskarte vom Deck zunächst ansehen und dann entweder für die Schadensermittlung verwenden oder unter den Stapel schieben und eine neue ziehen. Er muss den Wert einer unter den Stapel geschobenen Karte nicht offenbaren.
Quellen
- FF 040 Tales of Longfall 6 Schatten - Seite 10
Modelle mit dieser Regel
Amazonen
Bruderschaft
keine
Debonn
keine
Goblins
keine
Imperiale Armada
keine
Kult
Piraten
keine
Schatten
Söldner
keine