Inneres Auge

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=Inneres Auge Eigenschaft Der Charakter kann sich bei einer Schadensermittlung, an die er als Angreifer oder Verteidiger selbst beteiligt ist, die oberste Schicksalskarte vom Deck zunächst ansehen und dann entweder für die Schadensermittlung verwenden oder unter den Stapel schieben und eine neue ziehen. Er muss den Wert einer unter den Stapel geschobenen Karte nicht offenbaren.

Quellen

Modelle mit dieser Regel

Amazonen

Bruderschaft

keine

Debonn

keine

Goblins

keine

Imperiale Armada

keine

Kult

Piraten

keine

Schatten

Söldner

keine

Tianyu