Hofstaat: Unterschied zwischen den Versionen
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Aktuelle Version vom 30. August 2026, 20:16 Uhr
Hofstaat[Bearbeiten]
Ein Hofstaat wird gebildet, wenn sich mindestens zwei Charaktere mit dieser Eigenschaft in einer Mannschaft befinden.
Zusammen erhalten sie eine Anzahl an Fate-Punkten, die der Zahl aller Charaktere des Hofstaates minus 1 entspricht.
So würden beispielsweise die Comtessa und der Narr zusammen 1 Fate-Punkt erhalten.
All diese Fate-Punkte werden zu Beginn des Spiels in einen Pool gelegt, aus dem sich jeder der Charaktere des Hofstaates bedienen kann. Pro Runde kann sich ein Charakter nur einen Fate-Punkt aus dem Pool nehmen.